Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Jobfestival Allgäu

AGB ALLGÄUER JOBFESTIVAL

WA Connections GbR, Hans-Böckler-Str. 49, 87600 Kaufbeuren

Vertreten durch die Gesellschafter: Andreas Wehl und Felix Pfeiffer
Stand: 22.10.2025


1. Geltung, Vertragssprache

1.1 Unternehmer

Angebote und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), d. h. natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

1.2 Grundlage der Messeteilnahme

Die Messeteilnahme erfolgt aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von WA Connections, Andreas Wehl, Hans-Böckler-Str. 49, 87600 Kaufbeuren.

1.3 Abweichende Bedingungen

Abweichende Bedingungen des Ausstellers oder Dritter finden keine Anwendung, wenn und soweit wir diese nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen. Das Schweigen von WA Connections auf derartige abweichende Bedingungen gilt insbesondere nicht als Anerkenntnis oder Zustimmung, auch nicht bei zukünftigen Verträgen. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen des Ausstellers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit Geltung jener Geschäftsbedingungen. Der Ausschluss der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Ausstellers gilt auch dann, wenn diese zu einzelnen Regelungspunkten keine gesonderte Regelung enthalten.

1.4 Vertragssprache

Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.

1.5 Hausordnung / Stadienverordnung

Es gelten ferner die Hausordnung und Stadienverordnung des Veranstaltungsortes:

Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und den vorgenannten Regularien des Veranstaltungsortes gehen die Regularien vor.


2. Vertragsgegenstand

2.1 Nutzung des Standplatzes

Mit der Zulassung verpflichtet sich der Aussteller, den gebuchten und von WA Connections bestätigten Standplatz im Rahmen der jeweiligen Messe zur Ausstellung seiner Waren bzw. Bewerbung seiner Dienstleistungen zu nutzen. Größe und Lage des Standplatzes ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen in Verbindung mit der Bestätigung der Anmeldung durch WA Connections (Auftragsbestätigung). Der Aussteller erhält mit der Auftragsbestätigung einen Hinweis auf die Verfügbarkeit.

2.2 Leistungsangaben

Angaben von WA Connections zum Gegenstand der Leistung (z. B. Maße, technische Daten) sowie Darstellungen desselben (z. B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Leistung. Handelsübliche Abweichungen sowie Abweichungen aufgrund rechtlicher Vorschriften oder technischer Verbesserungen sind zulässig, soweit die Verwendbarkeit nicht beeinträchtigt wird. Anderes gilt nur, sofern WA Connections eine ausdrückliche Garantie übernimmt.

2.3 Werbemaßnahmen

Vertragsgegenständlich und Bestandteil des Auftrags sind Werbemaßnahmen durch WA Connections in Form von Messeplakaten und/oder Flyern.

2.4 Verlegung des Standplatzes

WA Connections behält es sich vor, den Standplatz des Ausstellers aus organisatorischen Gründen (insbesondere bei Absagen von Ausstellern, Verlegung der Messeräume aufgrund terminlicher Verlegungen, sicherheitstechnischen Maßnahmen, Vorgaben von Behörden) zu verlegen. Der Aussteller erklärt sich mit Annahme dieser AGB damit einverstanden, soweit die Verlegung für ihn nicht unzumutbar ist. Die Verlegung berechtigt den Aussteller nicht zum Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag.

2.5 Strom- und Wasseranschluss

Ein Wasseranschluss bzw. Stromanschluss ist kostenfrei und erfolgt nach Vereinbarung. Die Verlegung erfolgt jeweils bis zur Grenze der Ausstellungsfläche. Der Aussteller ist aus Sicherheitsgründen nicht befugt, eigene Strom- und/oder Wasseranschlüsse zu verlegen oder alternative Energiequellen zu nutzen; bei Verstoß ist WA Connections berechtigt, Anschlüsse/Quellen zu entfernen und bis zum Ende der Messe aufzubewahren.

2.6 Nicht Vertragsgegenstand

Nicht Gegenstand des Ausstellungsvertrages ist:

  1. Anmietung von Ausstellungsmaterialien (Mobiliar, Systemmessebau)
  2. Aufbau des Messestandes
  3. Verlegung von Strom- und Wasserleitungen innerhalb der Ausstellungsfläche
  4. Bereitstellung und Installation von Lichtquellen
  5. Bereitstellung eines WLAN-Anschlusses (Verträge hierzu ggf. mit Dritten)
  6. Bereitstellung von Ausstellungsmaterial im Zusammenhang mit der Veranstaltung
  7. Versicherung von Ausstellungsgütern, Messestand, Vermögenswerten, Personen und Transportrisiken

2.7 Organisation des Messestands

Der Aussteller hat seinen Messestand, Messematerialien etc. selbstständig zu organisieren und aufzubauen.

2.8 Auskünfte / Garantien

Auskünfte und Erläuterungen durch WA Connections und deren Mitarbeiter erfolgen aufgrund bisheriger Erfahrung und stellen keine Eigenschaften oder Garantien dar. Eine Garantie gilt nur als übernommen, wenn WA Connections schriftlich eine Eigenschaft und/oder einen Leistungserfolg als „rechtlich garantiert“ bezeichnet.


3. Zulassungsbedingungen

3.1 Pflichten des Ausstellers

Der Aussteller verpflichtet sich:

  1. nur gemeldete und nach § 4 Abs. 3 bestätigte Waren/Dienstleistungen/Jobs zu bewerben und auszustellen,
  2. nur gesetzlich zugelassene bzw. verkehrsfähige Produkte/Dienstleistungen zu bewerben und auszustellen,
  3. keine verbotenen, nicht oder falsch gekennzeichneten, nicht verkehrsfähigen Produkte/Dienstleistungen zu bewerben/auszustellen/zu verkaufen,
  4. keine urheberrechtlich, kennzeichen-, patent-, design-, gebrauchsmuster- und/oder geschmacksmusterrechtlich geschützten Produkte/Dienstleistungen zu bewerben/auszustellen/zu verkaufen,
  5. keine Persönlichkeitsrechte Dritter zu verletzen,
  6. keine wettbewerbswidrige Werbung zu betreiben (insbesondere nicht irreführend, unlauter, aggressiv, betrügerisch, unwahr oder rechtsverletzend),
  7. alle orts-, bau- und gewerbepolizeilichen Vorschriften sowie Schutzgesetze (insb. Jugendschutz) und Weisungen zu beachten (inkl. Haus-/Stadienordnung gem. Ziff. 1.5).

3.2 Rechte an geschützten Werken

Soweit der Aussteller Musik, Texte, Bilder oder sonstige geschützte Werke zeigt, vorführt, öffentlich wiedergibt oder verbreitet, ist er selbst für Lizenzen, Meldungen und Vergütung an Urheber-/Verwertungsgesellschaften zuständig.


4. Anmeldung und Zulassung

4.1 Anmeldung

Der Aussteller kann sich anmelden, indem er das bereitgestellte Anmeldeformular ausfüllt, unterschreibt und in Textform an WA Connections übermittelt.

4.2 Angebote / Kostenvoranschläge

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Angebote sind bis 30 Werktage nach Angebotsdatum gültig; maßgeblich ist der Zugang der Annahmeerklärung in Textform bei WA Connections.

4.3 Anerkennung der AGB

Mit Absendung des unterzeichneten Anmeldeformulars bzw. Annahme des Angebots erkennt der Aussteller diese AGB an.

4.4 Vertragsschluss / Zulassung

Der endgültige Vertrag kommt durch Bestätigung der Anmeldung (Zulassung/Auftragsbestätigung) zustande, soweit nicht bereits ein verbindliches Angebot vorlag. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht.

4.5 Keine Exklusivität

Es besteht kein Anspruch auf Exklusivität der zugelassenen Dienstleistung bzw. des Warenangebots.

4.6 Mitaussteller

Bei Standteilung ist die Zustimmung von WA Connections in Textform erforderlich; der Mitaussteller ist in der Anmeldung anzugeben. Vertragspartner sind beide Aussteller als Gesamtschuldner. Für den Mitaussteller wird eine Gebühr von 200,00 EUR zzgl. USt. erhoben; er wird in der Ausstellerliste benannt.


5. Ausstellungsstand / Pflichten des Ausstellers

5.1 Bewachung / Beaufsichtigung

Für Beaufsichtigung und Bewachung des Standes während der Messezeiten sowie beim Auf- und Abbau ist der Aussteller verantwortlich. WA Connections verwahrt keine Gegenstände.

5.2 Aufbaufrist

Der Aussteller verpflichtet sich, den Aufbau bis 13.05.2026, 11:30 Uhr abgeschlossen zu haben. Andernfalls steht WA Connections der Platz zur freien Verfügung, sofern der Aussteller nicht nachweist, dass er ohne eigenes Verschulden gehindert war. Die Standmiete bleibt geschuldet.

5.3 Abbau

Mit dem Abbau darf nicht vor Messeende begonnen werden. Der Stand darf nicht vor offizieller Beendigung geräumt werden und nicht unbeaufsichtigt bleiben.

5.4 Standanforderungen

Der Aussteller:

  1. stattet den Stand mit Rück- und Seitenwänden oder alternativ Roll-Up aus,
  2. verwendet nur schwer entflammbares Standmaterial (B1-klassifiziert),
  3. hält eine maximale Standhöhe von 2,50 m ein (darüber hinaus Genehmigung mind. 3 Tage vorher),
  4. verwendet keine brennbaren Dekorationsstoffe/Ausstellungsstücke oder imprägniert diese feuerhemmend,
  5. hält sonstige Baurichtlinien ein (Veranstalter, Location, Gesetz/Behörden),
  6. verwendet keine Überdachungen (Ausnahme: Genehmigung mind. 3 Tage vorher oder Außenbereich).

5.5 Kostproben / essbare Give-Aways

Nur mit vorheriger Genehmigung von WA Connections. Hygienekonzept erforderlich (Aufbewahrung/Ausgabe etc.). Belehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG ist zu versichern, außer bei einzeln vorverpackten Give-Aways. Genehmigung mind. 3 Tage vor Ausstellungsbeginn in Textform.

5.6 Nachweise / Genehmigungen

Die Einhaltung von Ziff. 5.4 und 5.5 ist nachzuweisen; Genehmigungen sind vorzuhalten. Bei Verstoß und Schaden haftet der Aussteller.

5.7 Verträge am Stand

Verträge über Waren/Dienstleistungen am Stand kommen ausschließlich zwischen Aussteller und Kunden zustande; WA Connections übernimmt keine Verantwortung.

5.8 Nutzung von Code/Link (Bewerbungen)

Erhält der Aussteller Code/Link, sind diese und Daten daraus nicht gesetzeswidrig, insb. nicht unter Verstoß gegen das AGG, zu nutzen.

5.9 Haftung für Verstöße

Der Aussteller haftet für Schäden durch schuldhafte Verstöße gegen gesetzliche/behördliche Anweisungen, Weisungen von WA Connections/Location-Eigentümer oder diese Bedingungen.


6. Sonstige Vereinbarungen

6.1 Werbeleistungen

6.1.1 Mitwirkungspflichten
Der Aussteller liefert Inhalte/Materialien (Texte, Bilder, Logos etc.) in geeigneter Form/Qualität unverzüglich auf Anforderung. Datenträger müssen virenfrei sein; Druckdaten druckfähig, Online-Daten in geeigneter Auflösung.

6.1.2 Verzug / Vertragsstrafe / Alternativen
Bei unterlassener/verspäteter Mitwirkung mahnt WA Connections unter Fristsetzung ab. Nach Fristablauf kann WA Connections Schadensersatz inkl. Mehraufwendungen verlangen und berechnet eine pauschale Vertragsstrafe von 0,1 % des Nettopreises pro Kalendertag, max. 5 %. Nachweis eines geringeren Schadens bleibt möglich. Alternativ kann WA Connections Inhalte zurückweisen und nicht einbinden.

6.1.3 Rechtmäßigkeit der Inhalte
Der Aussteller beachtet geltendes Recht und Rechte Dritter. Bei nachträglicher Feststellung informiert WA Connections schriftlich.

6.1.4 Materialien vom Aussteller
Der Aussteller versichert, dass Materialien frei von Rechten Dritter sind bzw. erforderliche Rechte/Einwilligungen vorliegen. WA Connections kann Materialien aus rechtlichen oder unethischen Gründen ablehnen.

6.1.5 Zusätzliche Informationen
Der Aussteller stellt bereit:

  • Angaben zu Miturhebern
  • ggf. Beschränkungen des Rechteumfangs/Einbindung

6.1.6 Keine Prüfungspflicht
WA Connections prüft Inhalte/Webseite nicht auf Rechte Dritter oder Lizenzen.

6.1.7 Freistellung
Der Aussteller stellt WA Connections von Ansprüchen Dritter frei und trägt Kosten der Rechtsverteidigung.

6.2 Strom

6.2.1 Bestellung
Bestellungen bis 14 Tage vor Ausstellungsbeginn; später mit Servicepauschale. Annahme/Bestätigung durch WA Connections vorbehalten.

6.2.2 Sorgfalt / Anzeige
Kabel/Zubehör pfleglich behandeln; Schäden unverzüglich anzeigen.

6.2.3 Haftung
Haftung für schuldhaft verursachte Schäden (auch durch Beauftragte). WA Connections kann Schadensbeseitigung auf Kosten des Ausstellers veranlassen.

6.2.4 Keine Manipulation
Zusatzanschlüsse, Manipulationen oder Veränderungen sind unzulässig.


7. Preise und Zahlung

7.1 Preise

Es gelten die ausgeschriebenen Preise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Netto zzgl. USt.).

7.2 Vorkasse

WA Connections kann 100 % des Auftragswertes bei Buchung in Rechnung stellen; zahlbar spätestens 30 Tage nach Buchung.

7.3 Kein Skonto

Skontoabzug ist nicht zulässig.

7.4 Fälligkeit / Verzug

Rechnungen sind sofort fällig und binnen 10 Tagen ohne Abzug zu zahlen, sofern nicht anders vereinbart. Verzugszinsen: 9 % p.a. ab Fälligkeit; zusätzlich 40,00 EUR Verzugspauschale.

7.5 Währung / Bankspesen

Abrechnung in Euro. Wechselkursrisiken und Bankspesen (insb. Ausland) trägt der Aussteller.

7.6 Rücktritt bei Nichtzahlung

Bei Nichtzahlung trotz zweifacher Mahnung kann WA Connections bis 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn zurücktreten. Nachweis der Überweisung kann verlangt werden. Alternativ Barzahlung am Aufbautag möglich.

7.7 Rechnung an Dritte

Auch bei Rechnung an Dritte bleibt der Aussteller Rechnungsschuldner.

7.8 Aufrechnung / Zurückbehaltung

Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen. Zurückbehaltung nur bei Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis.


8. Verlegung / Absage durch WA Connections / Höhere Gewalt

8.1 Ausschluss / Kündigung aus wichtigem Grund

WA Connections kann aus wichtigem Grund ausschließen oder kündigen, z. B. bei:

  • Pflichtverletzungen,
  • Nichtzahlung trotz zweifacher Mahnung,
  • Verstoß gegen Ziff. 3.
    Kündigung in Textform.

8.2 Keine Haftung bei bestimmten Umständen

Keine Haftung bei Unmöglichkeit/Verzögerung u. a. durch höhere Gewalt, IT-Angriffe trotz Schutzmaßnahmen, Außenwirtschaftsrecht, behördliche Anordnungen (z. B. IfSG).

8.3 Verlegung / Zusammenlegung

WA Connections kann verlegen/zusammenlegen und teilt Ersatztermin in Textform mit. Widerspruch binnen 2 Wochen, max. bis 7 Tage vor Ersatztermin (Textform). Bei Kaufleuten unverzüglich, sonst Zustimmung.

8.4 Information über Verzögerung

Bei Verzögerung wird der Aussteller unverzüglich unterrichtet.

8.5 Rücktritt/Kündigung

Wenn Verlegung unmöglich/unzumutbar ist, Widerspruch erfolgt oder Verzögerung nicht nur vorübergehend ist: Rücktritt/Kündigung möglich (auch für Aussteller unter Voraussetzungen).

8.6 Rückerstattung / keine weiteren Ansprüche

Bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Teile werden unverzüglich erstattet. Keine weiteren Ansprüche (z. B. Hotel-/Reisekosten).

8.7 Absage mangels Ausstellerdichte

WA Connections kann bis 3 Monate vorher absagen/verschieben, wenn mind. 60 Aussteller nicht gewährleistet sind; volle Rückerstattung, keine weiteren Ansprüche.

8.8 Haftungsbegrenzung

Im Übrigen gilt Ziff. 11.


9. Stornierung / Verhinderung durch den Aussteller

9.1 Pauschalen

Bei Kündigung/Storno ohne Verschulden von WA Connections wird Vergütung fällig abzüglich ersparter Aufwendungen; vermutet werden folgende Pauschalen:

  • bis 3 Monate vor Beginn: 35 % zzgl. USt.
  • bis 1 Monat vor Beginn: 70 % zzgl. USt.
  • weniger als 1 Monat vor Beginn: 100 % zzgl. USt.

9.2 Inhalt der Pauschalen

Pauschalen enthalten u. a. Aufwendungen und Weitervermietungsmöglichkeit.

9.3 Nachweis geringerer Kosten

Aussteller kann nachweisen, dass ersparte Aufwendungen wesentlich höher sind oder anderweitige Verwendung stattfand; dann nur der geringere Betrag.


10. Mängelrechte

10.1 Gesetzliche Vorschriften

Es gelten die gesetzlichen Vorschriften mit folgenden Änderungen.

10.2 Untersuchungs- und Rügepflicht

Leistung ist unverzüglich zu prüfen. Genehmigt, wenn Mangel nicht angezeigt wird:

  • offensichtliche Mängel: binnen 2 Stunden nach Lieferung/Leistung
  • verdeckte Mängel: unverzüglich nach Entdeckung, spätestens binnen 2 Tagen
    Anzeige in Textform an WA Connections.
    Ausschluss gilt nicht bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit/Arglist, Verletzung von Leib/Leben/Gesundheit, Garantie, Beschaffungsrisiko oder zwingender Haftung.

11. Haftung

11.1 Allgemeines

Haftung unbeschränkt bei:

  • Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
  • Garantieübernahme
  • Produkthaftung
  • Schäden an Leben/Körper/Gesundheit
  • Verletzung wesentlicher Vertragspflichten

Bei einfacher/grober Fahrlässigkeit und Verletzung wesentlicher Vertragspflichten: Haftung auf vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, soweit keine Ausnahme greift.
Im Übrigen ist Schadensersatz ausgeschlossen.
Haftung nach § 536a Abs. 1 (Alt. 1) BGB für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen.
Gilt auch zugunsten von Mitarbeitern/Erfüllungsgehilfen/Dritten.
Keine Beweislaständerung zulasten des Ausstellers.

11.2 Verzug

Verzugsentschädigung: je angefangene Woche 0,5 % der Nettovergütung der betroffenen Leistung, max. 5 %. Kein weitergehender Verzögerungsschaden, außer bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit/Arglist, Leben/Körper/Gesundheit, Fixtermin, Garantie, Beschaffungsrisiko oder zwingender Haftung.

11.3 Unmöglichkeit

Haftung nach Gesetz bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben/Körper/Gesundheit. Bei grober Fahrlässigkeit Begrenzung auf vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden (wenn keine Ausnahme greift). Sonst Begrenzung auf 10 % des Wertes der unmöglich gewordenen Leistung. Rücktrittsrecht bleibt unberührt. Keine Beweislaständerung zulasten des Ausstellers.


12. Verkürzung der Verjährungsfristen

12.1 Mängelansprüche

Verjährung: 1 Jahr, außer bei §§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 479 Abs. 1 BGB, § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB (dann 3 Jahre).

12.2 Schadensersatz bei Mängeln

Gilt entsprechend für Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit einem Mangel.

12.3 Ausnahmen

Keine Verkürzung bei Vorsatz/Arglist oder Garantie.
Keine Verkürzung bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung, schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (außer reine Mängellieferung/Werkmangel), Verletzung von Leben/Körper/Gesundheit oder Produkthaftung.

12.4 Sonstige Schadensersatzansprüche

Für Schäden ohne Mangelbezug gilt Ziff. 12.1 S. 1 entsprechend.

12.5 Beweislast

Keine Beweislaständerung zulasten des Ausstellers.


13. Urheber- und Nutzungsrechte an Unterlagen/Materialien

WA Connections behält Eigentum und/oder Urheberrecht an Angeboten, Kostenvoranschlägen sowie bereitgestellten Unterlagen und Hilfsmitteln. Ohne Zustimmung dürfen diese nicht Dritten zugänglich gemacht, genutzt oder vervielfältigt werden. Auf Verlangen sind sie vollständig zurückzugeben und Kopien zu vernichten, wenn sie nicht mehr benötigt werden oder Verhandlungen nicht zum Vertrag führen.


14. Recht zur Nennung der Ausstellerdaten durch WA Connections

14.1 Referenznennung / Logo-Nutzung

WA Connections darf den Aussteller unter Nennung von Unternehmensname (bzw. Name) und Logo im Zusammenhang mit der Veranstaltung für Referenzzwecke nennen und das Logo räumlich/zeitlich unbeschränkt kommerziell und nicht-kommerziell digital/elektronisch/gedruckt nutzen (inkl. Werbung, Archivierung, öffentliche Wiedergabe etc.). Erforderliche Unterlizenzierungsrechte für Social Media werden erteilt.

14.2 Weitergabe an Medienpartner

WA Connections darf Firmenname bzw. Namen des Ausstellers an Medienpartner zwecks Werbung/Information weitergeben.


15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

15.1 Recht

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), vorbehaltlich zwingend anwendbaren ausländischen Rechts.

15.2 Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von WA Connections, außer bei Bringschuld oder abweichender Vereinbarung.

15.3 Gerichtsstand

Ist der Aussteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland: Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von WA Connections.

15.4 Auch für außervertragliche Ansprüche

Gilt klarstellend auch für Sachverhalte, die zu außervertraglichen Ansprüchen i. S. d. VO (EG) Nr. 864/2007 führen können.


16. Änderung der Vertragsbedingungen

WA Connections darf die Bedingungen einseitig ändern, soweit dies zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Änderungen werden spätestens 6 Wochen vor Wirksamwerden in Textform angekündigt. Widerspruch binnen 2 Wochen bis zum geplanten Wirksamwerden (Textform). Ohne Widerspruch gelten Änderungen als genehmigt; WA Connections weist auf die Bedeutung des Verhaltens besonders hin.